Das „Rechtsgutachten über die Geltung des Selbstbestimmungsrechtes für die Südtiroler Volksgruppe“ wurde auf Ersuchen des Südtiroler Heimatbundes von Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler im Oktober 2014 geschrieben.
Der Völkerrechtsexperte weist in klarer und leicht verständlicher Form nach, dass es keinen Verzicht oder Verbrauch des Selbstbestimmungsrechts Süd-Tirols gibt, und dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur den Staatsnationen, sondern „jedem Volk und jeder Volksgruppe“ zukommt und dass weder das „innere“ noch das „äußere Selbstbestimmungsrecht“ Süd-Tirols durch die Autonomie aufgehoben oder verbraucht worden ist.
Mit einem Vorwort von Roland Lang und Sepp Mitterhofer.